Kinderzuschlag beantragen: So läuft der Antrag



Der Kinderzuschlag wird bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit beantragt. Der Antrag kann online gestellt werden oder schriftlich. Er ist kostenlos: Für den Antrag selbst fallen keine Gebühren an. Wichtig ist der Zeitpunkt, denn der Kinderzuschlag wird nicht rückwirkend gezahlt.
Keine Zahlung für Monate vor dem Antrag
Für Monate vor dem Antrag gibt es keinen Kinderzuschlag. Das gilt auch dann, wenn die Voraussetzungen schon früher erfüllt waren. Der Anspruch beginnt frühestens mit dem Monat, in dem der Antrag bei der Familienkasse eingeht. Wer also im Januar feststellt, dass ein Anspruch bestehen könnte, und erst im März beantragt, erhält für Januar und Februar keinen Zuschlag. Diese Regel ist einer der häufigsten Gründe, warum Familien Geld verlieren — nicht, weil der Antrag abgelehnt wird, sondern weil er zu spät gestellt wurde.
Online oder schriftlich
Der Antrag kann online über die Angebote der Familienkasse gestellt werden oder schriftlich auf dem Postweg. Beide Wege führen zum selben Ergebnis; der Online-Weg ist in der Regel schneller und übersichtlicher, weil Formulare geführt und Unterlagen hochgeladen werden können. Wer schriftlich beantragt, sollte den Antrag so versenden, dass der Eingang nachweisbar ist, und Kopien aller Unterlagen behalten.
Welche Unterlagen werden gebraucht?
- Nachweise über das Einkommen der Eltern, zum Beispiel Lohnabrechnungen.
- Nachweise über das Einkommen des Kindes, zum Beispiel Unterhaltsnachweise, Bescheide über Unterhaltsvorschuss oder Halbwaisenrente.
- Nachweise über die Wohnkosten, zum Beispiel Mietvertrag oder Nebenkostenabrechnung.
- Nachweise über Vermögen, soweit vorhanden.
- Kindergeldnummer oder Nachweis über den Kindergeldbezug.
- Angaben zur Haushaltszusammensetzung, also wer in der Wohnung lebt.
Die genaue Liste hängt vom Einzelfall ab. Die Familienkasse fordert fehlende Unterlagen in der Regel nach. Trotzdem lohnt es sich, den Antrag von Anfang an so vollständig wie möglich einzureichen: Jede Nachfrage verlängert die Bearbeitung.
Antrag in drei Schritten
1. Vorprüfung mit dem KiZ-Lotse, um eine erste Einschätzung zu bekommen.
2. Antrag bei der Familienkasse stellen — online oder schriftlich, kostenlos.
3. Unterlagen vollständig einreichen und auf den Bescheid warten. Der Zuschlag beginnt frühestens mit dem Antragsmonat.
Was passiert nach dem Antrag?
Die Familienkasse prüft die Voraussetzungen und berechnet den Zuschlag. Das Ergebnis steht in einem Bescheid. Darin steht, ob und in welcher Höhe Kinderzuschlag gezahlt wird und für welchen Zeitraum. Gegen einen Bescheid, mit dem man nicht einverstanden ist, kann innerhalb der im Bescheid genannten Frist Widerspruch eingelegt werden. Die Frist und die Form stehen im Bescheid selbst; sie sollten unbedingt beachtet werden.
Bildnachweise: Brunnen in Rothenburg ob der Tauber, Brandenburger Tor in Berlin am Abend, Fachwerkhaus in Freudenberg. Alle Fotos: Wikimedia Commons, frei lizenziert.
Hinweis
Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG). Diese Seite kann nicht entscheiden, ob in einem einzelnen Fall ein Anspruch besteht. Das entscheidet allein die zuständige Familienkasse. Beträge und Regeln ändern sich — prüfen Sie den aktuellen Stand bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit, bevor Sie handeln. Kontakt: hello [at] tapetoolhq.com.