Kinderzuschlag Verstehen

Kinderzuschlag in Deutschland, in klarem Deutsch erklärt

Wer hat Anspruch auf Kinderzuschlag?

Marktplatz in Rothenburg ob der Tauber
Marktplatz in Rothenburg ob der Tauber Foto: Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0.
Karl-Theodor-Brücke mit Blick auf Schloss Heidelberg
Karl-Theodor-Brücke in Heidelberg Foto: Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0.
Fachwerkhaus in der Untergasse in Alsfeld
Fachwerkhaus in Alsfeld Foto: Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0.

Anspruch auf Kinderzuschlag hat, wer mehrere Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt. Fehlt eine davon, gibt es keinen Zuschlag — auch dann nicht, wenn alle anderen Bedingungen erfüllt sind. Die Familienkasse prüft jede Voraussetzung anhand der Unterlagen, die mit dem Antrag eingereicht werden.

Die Voraussetzungen im Überblick

Was bedeutet „eigenen Bedarf decken“?

Der Bedarf der Eltern ist das, was die Eltern nach den Regeln der Familienkasse für ihren eigenen Lebensunterhalt brauchen. Dazu gehören der Regelbedarf und die Kosten der Unterkunft. Reicht das Einkommen der Eltern für diesen eigenen Bedarf aus, ist eine zentrale Voraussetzung erfüllt. Reicht es nicht aus, kommt der Kinderzuschlag in der Regel nicht infrage — dann ist vielmehr zu prüfen, ob andere Leistungen, etwa Bürgergeld, in Betracht kommen. Die Grenze ist also zweigeteilt: zu wenig Einkommen für den eigenen Bedarf bedeutet kein Kinderzuschlag, genug für den eigenen Bedarf, aber nicht für die Kinder, bedeutet Kinderzuschlag.

Das Kind im Haushalt

Das Kind muss im Haushalt der Eltern leben. Das ist mehr als eine Meldeadresse: Es geht darum, dass das Kind tatsächlich in der elterlichen Wohnung lebt und versorgt wird. Ein Kind, das dauerhaft woanders wohnt, etwa in einer eigenen Wohnung oder in einer Wohngemeinschaft, erfüllt diese Voraussetzung in der Regel nicht. Auch hier gilt: Die Familienkasse entscheidet im Einzelfall.

Anspruch kurz geprüft

Kindergeld wird bezogen, das Kind ist unter 25, unverheiratet und lebt zu Hause, die Eltern decken ihren eigenen Bedarf, das Mindesteinkommen ist erreicht, es gibt kein erhebliches Vermögen und es wird kein Bürgergeld bezogen — dann kann ein Anspruch auf Kinderzuschlag bestehen.

Mehrere Kinder

Der Kinderzuschlag wird je Kind berechnet und gezahlt. Eine Familie mit drei anspruchsberechtigten Kindern kann also bis zu dreimal 297 € im Monat erhalten, wenn die Berechnung das ergibt. Jedes Kind wird dabei einzeln betrachtet, auch wenn der Antrag für die Familie gemeinsam gestellt wird. Das Einkommen des einen Kindes beeinflusst nicht den Zuschlag für ein anderes Kind.

Änderungen melden. Anspruch ist kein Dauerzustand. Ändert sich das Einkommen, die Haushaltszusammensetzung oder der Kindergeldbezug, kann sich auch der Anspruch ändern. Solche Änderungen müssen der Familienkasse mitgeteilt werden — mehr dazu auf der Seite über die Bewilligung.

Bildnachweise: Marktplatz in Rothenburg ob der Tauber, Karl-Theodor-Brücke in Heidelberg, Fachwerkhaus in Alsfeld. Alle Fotos: Wikimedia Commons, frei lizenziert.

Hinweis

Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG). Diese Seite kann nicht entscheiden, ob in einem einzelnen Fall ein Anspruch besteht. Das entscheidet allein die zuständige Familienkasse. Beträge und Regeln ändern sich — prüfen Sie den aktuellen Stand bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit, bevor Sie handeln. Kontakt: hello [at] tapetoolhq.com.

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