Kinderzuschlag Verstehen

Kinderzuschlag in Deutschland, in klarem Deutsch erklärt

Kinderzuschlag und Wohngeld: kombinierbar

Fachwerkhäuser in der Kaplaneigasse in Alsfeld
Fachwerkhäuser in Alsfeld Foto: Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0.
Haus am Marktplatz in Rothenburg ob der Tauber
Haus am Marktplatz in Rothenburg ob der Tauber Foto: Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0.
Heidelberger Altstadt und Schloss aus der Luft
Heidelberger Altstadt aus der Luft Foto: Wikimedia Commons, CC BY 4.0.

Kinderzuschlag und Wohngeld können nebeneinander bezogen werden. Das ist ausdrücklich so vorgesehen: Viele Familien brauchen beides, weil der Kinderzuschlag die Lücke bei den Kindern schließt und das Wohngeld die Wohnkosten entlastet. Beide Leistungen zusammen sollen dafür sorgen, dass eine arbeitende Familie ohne Bürgergeld auskommt.

Die Regel seit dem 1. Januar 2020

Seit dem 1. Januar 2020 gilt eine wichtige Erleichterung: Der Kinderzuschlag kann auch dann noch gezahlt werden, wenn die Familie mit ihrem eigenen Einkommen plus Kinderzuschlag plus Wohngeld nicht ganz den Bürgergeldanspruch erreicht, sondern höchstens 100 € im Monat darunter liegt. Anders gesagt: Eine Familie muss nicht vollständig über dem Bürgergeldniveau liegen, um Kinderzuschlag zu bekommen. Eine Lücke von bis zu 100 € im Monat zum Bürgergeldanspruch ist zulässig.

Die 100-Euro-Regel

Eigenes Einkommen + Kinderzuschlag + Wohngeld dürfen höchstens 100 € im Monat unter dem Bürgergeldanspruch der Familie liegen — dann kann der Kinderzuschlag trotzdem gezahlt werden. Liegt die Familie weiter darunter, kommt in der Regel Bürgergeld statt Kinderzuschlag in Betracht.

Ein Beispiel

Annahmen: Der Bürgergeldanspruch einer Familie läge bei 2.000 € im Monat. Das eigene Einkommen beträgt 1.500 €, der Kinderzuschlag 200 € und das Wohngeld 250 €. Zusammen sind das 1.950 €. Die Familie liegt damit 50 € unter dem Bürgergeldanspruch. Weil die Lücke nicht größer als 100 € ist, kann der Kinderzuschlag trotzdem gezahlt werden. Läge die Summe dagegen bei 1.800 €, also 200 € unter dem Bürgergeldanspruch, wäre die 100-Euro-Grenze überschritten.

Warum diese Regel wichtig ist

Ohne die 100-Euro-Regel würden viele Familien knapp unter der Grenze aus dem Kinderzuschlag herausfallen und müssten Bürgergeld beantragen — genau das, was der Kinderzuschlag verhindern soll. Die Regel schafft einen Puffer, damit kleine Schwankungen im Einkommen oder bei den Wohnkosten nicht sofort den ganzen Anspruch kosten. Sie macht den Kinderzuschlag damit für mehr Familien erreichbar, die arbeiten und deren Einkommen fast ausreicht.

Praktische Hinweise

Beide Leistungen im Blick behalten. Wer nur den Kinderzuschlag beantragt und das Wohngeld vergisst, verschenkt möglicherweise die Leistung, die die 100-Euro-Regel erst wirksam macht. Prüfen Sie beide Leistungen zusammen.

Bildnachweise: Fachwerkhäuser in Alsfeld, Haus am Marktplatz in Rothenburg ob der Tauber, Heidelberger Altstadt aus der Luft. Alle Fotos: Wikimedia Commons, frei lizenziert.

Hinweis

Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG). Diese Seite kann nicht entscheiden, ob in einem einzelnen Fall ein Anspruch besteht. Das entscheidet allein die zuständige Familienkasse. Beträge und Regeln ändern sich — prüfen Sie den aktuellen Stand bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit, bevor Sie handeln. Kontakt: hello [at] tapetoolhq.com.

Alle Leitfäden auf dieser Seite